Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Garten- und Landschaftsbau-Dienstleistungen der Silber S. Bau GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen derSilber S. Bau GmbH, Notgottesweg 4, 55559 Bretzenheim(nachfolgend “Auftragnehmer”) und dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) über Garten- und Landschaftsbau-Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen behält sich der Auftragnehmer eine Abweichung von bis zu 15% vor.

(4) Bestellungen über das Online-Terminbuchungssystem stellen eine unverbindliche Anfrage dar. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(2) Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung notwendig oder vom Auftraggeber gewünscht werden und die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Ausführung solcher Leistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

(4) Geringe Abweichungen von genehmigten Plänen und Zeichnungen, die sich bei der Ausführung als notwendig erweisen, sind zulässig, soweit die Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Bei witterungsbedingten Verzögerungen (z.B. Frost, anhaltender Regen, Sturm) verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung.

(3) Gleiches gilt bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich während der vereinbarten Arbeitszeiten zu gewährleisten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Aufträgen mit einem Nettowert über 5.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zum Gelände sowie die erforderliche Wasser- und Stromversorgung für die Dauer der Arbeiten kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über:

  • unterirdische Leitungen, Kabel und Rohre,
  • vorhandene Grenzmarkierungen,
  • bestehende Baugenehmigungen und behördliche Auflagen,
  • sonstige Gefahrenquellen auf dem Grundstück

zu informieren. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus der Verletzung dieser Informationspflicht entstehen.

(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während der Arbeiten keine Haustiere oder unbefugte Personen den Arbeitsbereich betreten.

§ 7 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

(2) Mängelansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich geltend zu machen. Die Mängelanzeige muss eine Beschreibung des Mangels enthalten.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung) zu. Erst nach erfolglosem zweiten Nacherfüllungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:

  • natürliche Eigenschaften und normale Abnutzung der verwendeten Materialien und Pflanzen,
  • Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Frost, Überschwemmung),
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Pflege durch den Auftraggeber,
  • Schäden durch Dritte oder Tiere,
  • Pflanzenverluste, die nicht auf Mängel bei der Pflanzung zurückzuführen sind.

(5) Eine Anwuchsgarantie für Pflanzen wird nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung und Abschluss eines Pflegevertrags gegeben.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

§ 10 Stornierung und Kündigung

(1) Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 14 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn: kostenfrei
  • 7-13 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 15% des Auftragswertes
  • 3-6 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 30% des Auftragswertes
  • Weniger als 3 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 50% des Auftragswertes

(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder mit dem Grundstück verbunden, so erfolgt die Verarbeitung oder Verbindung für den Auftragnehmer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter https://www.silber-galabau.de/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Bad Kreuznach).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

Silber S. Bau GmbH

Notgottesweg 4, 55559 Bretzenheim

Stand: Mai 2026